Fachvereinigung Fußball im Betriebssportverband Berlin e.V.
Fachvereinigung Fußball im Betriebssportverband Berlin e.V.

Versicherungsschutz im Betriebssport

Grundsatz und Rechtssprechung

Sport zu treiben, macht Spaß, fördert die Gesundheit, baut Stress ab und stärkt das Gemeinschaftsgefühl. Deshalb bieten viele Unternehmen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zum Betriebssport. Doch wer kommt auf, wenn sich die Mitarbeiter beim Betriebssport verletzen? Zuständig sind die Berufsgenossenschaften, oder ... ?

 

Das Bundessozialgericht hat dazu den Begriff Betriebssport definiert und die versicherte Tätigkeit im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses klar abgegrenzt. In seinen Entscheidung vom 13.12.2005 (Az. B 2 U 29/04 R) und vom 27.10.2009 (Az. B 2 U 29/08 R) hat das Bundessozialgericht entschieden, dass wenn sich der Sportunfall im Rahmen des Sportangebotes eines als gemeinnützig anerkannten Vereins (BSG) ereignet, ebenfalls kein Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung gegeben ist. Nach Ansicht des Bundessozialgerichts fehlt es hier an der erforderlichen Nähe zum Arbeitgeber.

Grundsätzlich gilt also: Betriebssport (inkl. Hin- und Rückweg, Umkleiden, Duschen usw.) kann durchaus eine gesetzlich versicherte Tätigkeit sein – wenn er an ganz bestimmte, eng umrissene Bedingungen geknüpft ist. Aus der Rechtsprechung lassen sich folgende Kriterien ableiten:

  • Die sportliche Übung muss "zur Gesunderhaltung des Beschäftigten und zur Wiederherstellung seiner Arbeitskraft" dienen und damit auch im Interesse des Betriebs liegen. Es muss sich also um den Ausgleich von körperlichen, geistigen oder seelischen Belastungen handeln, die durch die ursprünglich versicherte Tätigkeit – die betriebliche Arbeit – entstehen. Das hat zur Folge, dass unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung praktisch keine Wettkämpfe stattfinden können! Die Wettkampfsituation trägt kaum zur Entspannung der Teilnehmer bei und birgt ein erhöhtes Verletzungsrisiko, das nicht im Interesse des Betriebs ist.
  • Auch Hochleistungen als Ziel der sportlichen Aktivität sind nicht mit dem Ausgleichsgedanken zu verbinden. Daher muss die Intensität des Trainings im "Hobbybereich" bleiben. 
  • Der Sport muss regelmäßig ausgeübt werden. Als Richtwert gilt mind. eine Einheit im Monat, wobei saisonale Einschränkungen akzeptabel sind (Wintersport, Radfahren im Sommer).
  • Es muss sich im Wesentlichen um eine betriebsinterne Veranstaltung handeln. Bei der Teilnahme einzelner Betriebsfremder ist zu beachten, dass der Versicherungsschutz nur für Betriebsangehörige gilt.
  • Der Sport muss eine betrieblich anerkannte Aktivität sein. Dies lässt sich dadurch belegen, dass der Betrieb den Übungsbetrieb verantwortlich mitorganisiert (direkt oder über einen Betriebssportverein): Er tritt z. B. als Mieter der Sportanlage auf oder unterhält diese, stellt den Übungsleiter oder die Aktivität findet sogar innerhalb der Arbeitszeit statt.
  • Eine Bindung an bestimmte Sportarten besteht nicht. Grundsätzlich können alle Sportarten (auch Trendsportarten wie Inlineskaten) als versicherter Ausgleichssport betrieben werden, wenn die anderen Kriterien eingehalten werden.

Der Grundsatz und die Rechtssprechung machen es also deutlich. Die Wettkämpfe der Fachvereinigung Fußball im BSVB e.V. fallen allein in den Bereich der privatrechtlichen Versicherung. Hier muss also jede BSG sich entscheiden, welche Lösungen sie nutzt. Der gesetzliche Unfallschutz zählt nicht.

 

Gute und vom Aufwand her vertretbare privatrechtliche Versicherungslösungen können dafür sorgen, dass alle Beteiligten beruhigt ihren sportlichen Interessen nachgehen können. Betriebliche Sportgruppen und -vereine sollten dafür Kontakt mit dem Deutschen Betriebssportverband bzw. dem Landesverband aufnehmen.

 

Für Fragen und zur Kontaktaufnahme zu diesem Thema geht es hier entlang.

Das Angebot des Landessportbundes Berlin für den Betriebssport sieht dazu wie folgt aus:

Unfallversicherung des Landessportbund Berlin für BSGen
LSB Berlin e.V. Sport-Unfallversicherung[...]
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Haftpflichtversicherung des Landessportbundes Berlin für BSGen
LSB Berlin e.V. Sport-Haftpflichtversich[...]
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