Fachvereinigung Fußball im Betriebssportverband Berlin e.V.
Fachvereinigung Fußball im Betriebssportverband Berlin e.V.

Unser Spielbetrieb

Der Spielbetrieb der Fachvereinigung Fußball im BSVB e.V. genießt seine Ausführung seit dem Jahre 2011. Unter dem Siegel Betriebssport und für dessen Wahrung läuft der Spielbetrieb in enger Zusammenarbeit mit dem Landessportbund Berlin. Dieser hat ausdrücklich betont, dass er in Berlin nur einen Ansprechpartner zum Thema Betriebssport hat und dass dies eindeutig der BSVB ist. Sicher ist auch, dass die Fachvereinigung Fußball im BSVB e.V. mehr Einfluss auf die Gestaltung und Entwicklung des Verbandes ausüben kann als ein „kleines Rad“ im großen BFV.

 

Gesteuert und koordiniert wird der Spielbetrieb durch unseren Spielausschuss (SPA). Dieser ist in erster Linie ein Rückhalt für alle TOLs und weiteren Mitglieder bei Fragen zum Spielbetrieb oder zur Spielordnung selbst. Er ist die Anlaufstelle, wenn es keine Möglichkeit der Einigung untereinander gibt. Er ist da, um bei der Entscheidungsfindung zu helfen. Schaffen die TOLs untereinander einmal keine Einigung, so wird der SPA in Erscheinung treten.

 

Aufgaben des Spielausschusses laut Spielordnung der Fachvereinigung Fußball im BSVB e.V. (kurz FVF):

 

§2 Spielausschuss:

  1. Die am Spielbetrieb teilnehmenden Mannschaften unterstehen dem Spielausschuss (kurz SPA).

  2. Der SPA versendet vor Beginn eines Spieljahres Meldebögen für das nächste Spieljahr an die BSGen der FVF.

  3. Der SPA erstellt die Spielpläne und hat die Einhaltung der Spielpläne sowie der Spielordnung durchzusetzen.

  4. Der SPA hat über beantragte Spielverlegungen zu entscheiden.

 

Bei unüberwindbaren Entscheidungsnöten (z.B. Spielverlegungen) und Entscheidungen über dem Regelwerk der Spielordnung hinaus (z.B. höheres Strafmaß) würde als letzte Instanz das Beschlusswesen die notwendigen Leitlinien erbringen.

 

Zusätzliche Aufgaben des SPA:

 

  1. Meldung der Spielpläne an die notwendigen Instanzen (Sportämter)

  2. Verantwortung für alle spieltechnischen Angelegenheiten, mit Ausnahme

    der Angelegenheiten für Schiedsrichter, insbesondere der Regelung des gesamten

    Spielbetriebs,

  3. Erledigung verwaltungstechnischer Arbeiten, die ihm vom Vorstand

    zugewiesen werden

  4. Erfüllung von Repräsentationsaufgaben auf Anweisung des Präsidiums

  5. Informationspflicht gegenüber den TOLs bei Änderungen oder Aktualisierungen der Spielordnung